Im Salzburger Disco-Schläger-Prozess kommen die Angeklagen mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen davon. Die drei Angeklagten mussten mehrfach während Zeugenaussagen den Saal verlassen.
Es ist ein unfassbares Urteil, das das Vertrauen in die Justiz massiv erschüttert: Im Prozess um eine Schlägerei vor der Diskothek „Fledermaus“ in St. Johann im Pongau, bei der Andreas M. (19) im September 2010 fast zu Tode geprügelt worden war, sind die drei türkisch-stämmigen Angeklagten am Montag vom Vorwurf der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen freigesprochen worden. Nach Ansicht des Salzburger Schöffensenats gab es keine Beweise, die eine Verurteilung rechtfertigen konnten.
Was war geschehen? Am 18. September 2010 besucht der damals 19-jährige Lehrling Andreas M. die Diskothek „Fledermaus“ in St. Johann im Pongau. Beim Verlassen des Lokals nach Mitternacht kommt es zu einer folgenschweren Auseinandersetzung zwischen Andreas M. und einer Gruppe türkischstämmiger Lokalbesucher. Sie denken, er ruft die Polizei, da sie gerade einen seiner Freunde verprügeln.
Obwohl er lediglich mit seiner Freundin telefoniert, wird der junge Mann bis zum Parkplatz verfolgt, mit zahlreichen Fußtritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt und anschließend über eine drei Meter hohe Mauer auf das Post-Areal geworfen, um ihn zu „entsorgen“. [Polizei unterdrückt Berichte über brutalste Migrantengewalt] Der 19-Jährige erleidet mehrere Schädelbrüche, eine Gesichtsfraktur, einen Bruch beider Augenhöhlendächer, eine Perforation des Trommelfelles und eine Verletzung des rechten Sehnervs.
Täterschutz und behördliche Pannen
Seit dem Vorfall ist Andreas M. auf dem rechten Auge blind und arbeitsunfähig. Der Polizei gelang es, als Tatverdächtige vier Türken auszuforschen. Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im Jänner 2011 ein, sah „keinen Grund zur weiteren Verfolgung“. Das verdächtige türkische Brüderpaar, dessen Cousin sowie ein befreundeter Mechaniker, wurde offenbar von höherer Stelle in Schutz genommen.
Erst durch eine beeindruckende Initiative der Freiheitlichen Jugend im sozialen Netzwerk Facebook, der sich fast 10.000 Nutzer anschlossen, sowie zahlreicher parlamentarische Anfragen von FPÖ-Abgeordneten, kam das Verfahren wieder in Gang. Unzählige Pannen säumten fortan die weiteren behördlichen Ermittlungen. Etwa musste durch ein kaputtes Diktiergerät der Lokalaugenschein wiederholt werden. [1]
Während des Prozesses wurde deutlich, dass die Zeugen massiv eingeschüchtert wurden. Obwohl vor und während des Vorfalls etliche Nachtschwärmer und mehrere Taxis vor der Diskothek standen, wollte niemand die Schlägerei gesehen haben. „Viele Zeugen haben aus Angst vor Repressalien nicht den Mut aufgebracht, sich bei der Polizei zu melden“, sagte Staatsanwalt Georg Kasinger.
Gleich vier Zeugen haben die Beschuldigten am Montag daher in ihren Aussagen entlastet. Ein weiterer, türkischstämmiger Zeuge wiederrief unerwartet seine Aussage. Sein Polizei-Protokoll, in dem der Erstangeklagte namentlich belastet wurde, sei eine „Lüge“. „Ich habe vor der Polizei gesagt, dass ich gehört habe, was passiert ist. Wie und wer es war, habe ich nicht gesagt“, erklärte der Zeuge.
Angeklagte mussten Gerichtssaal verlassen
Ein anonymer Kronzeuge, der die Beschuldigten im Alter von 33, 31 und 29 Jahren schon im Ermittlungsverfahren schwer belastet hatte, musste zum Schutz seiner Person unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen werden. Doch auch seine Schilderungen konnten die erhobenen Vorwürfe zur Gewalttat nicht ausreichend bekräftigen.
Der Zeuge habe erklärt, lediglich gesehen zu haben, dass die Beschuldigten in Richtung Postgarage liefen. In dieser Richtung hätten sich aber auch die Taxis befunden und in eines davon seien die Beschuldigten eingestiegen und weggefahren, so die Verteidiger. Es gebe zudem keine DNA- und Blutspuren auf den Kleidungsstücken, welche die Angeklagten belasten würden, und auch keine unmittelbaren Augenzeugen. Das Gericht sprach die drei Angeklagten deshalb aus Mangel an Beweisen frei.
Milde Urteile wegen Körperverletzung
Für den 31-jährigen Erstangeklagten und den 33-jährigen Zweitangeklagten gab es dennoch Schuldsprüche: wegen Körperverletzung und Nötigung. Sie sollen nämlich einen Lokalbesucher durch Faustschläge leicht verletzt und einem Türsteher mit Prügel gedroht haben, falls er die Polizei rufen würde. Der 31-Jährige erhielt drei Monate bedingt, der 33-Jährige zwei Monate bedingt. Beide nahmen die Urteile an. Schuld- und Freisprüche sind jedoch noch nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.
FPÖ und RFJ sehen Vertrauen in die Justiz erschüttert
Die Freiheitlichen reagierten schockiert auf das Urteil. „Offensichtlich macht jetzt die Angst vor den Angeklagten eine Rechtsprechung in unserem Land schon unmöglich“, kommentiert FPÖ-Landesparteiobmann Karl Schnell. „Es ist mir nicht anders erklärbar, warum Zeugen plötzlich anders ausgesagt haben oder erst gar nicht erschienen sind“, so RFJ-Landesobmann Markus Steiner.
Es sei klar, dass mit dem Freispruch das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz weiter sinken werde. Schon die Pannenserie bei den Ermittlungen werfe kein gutes Bild auf die Justiz. „Es stellt sich die Frage, ob Recht noch irgendetwas mit Gerechtigkeit zu tun hat“, so Schnell und Steiner übereinstimmend.
Unzensuriert unterstützen - Meinungsfreiheit förder: Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, dann spenden sie per Mobiltelefon 49 Cent: Einfach hier klicken (unten auf der Seite)
Quelle: Lehrling halbtot geprügelt: Freispruch für türkische Angeklagte
Hier weitere „Einzelfälle“
Mehr zum Thema Islam
Videos zum Thema Islam
Aktuelles aus Islam & Politik
Es ist ein unfassbares Urteil, das das Vertrauen in die Justiz massiv erschüttert: Im Prozess um eine Schlägerei vor der Diskothek „Fledermaus“ in St. Johann im Pongau, bei der Andreas M. (19) im September 2010 fast zu Tode geprügelt worden war, sind die drei türkisch-stämmigen Angeklagten am Montag vom Vorwurf der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen freigesprochen worden. Nach Ansicht des Salzburger Schöffensenats gab es keine Beweise, die eine Verurteilung rechtfertigen konnten.
Was war geschehen? Am 18. September 2010 besucht der damals 19-jährige Lehrling Andreas M. die Diskothek „Fledermaus“ in St. Johann im Pongau. Beim Verlassen des Lokals nach Mitternacht kommt es zu einer folgenschweren Auseinandersetzung zwischen Andreas M. und einer Gruppe türkischstämmiger Lokalbesucher. Sie denken, er ruft die Polizei, da sie gerade einen seiner Freunde verprügeln.
Obwohl er lediglich mit seiner Freundin telefoniert, wird der junge Mann bis zum Parkplatz verfolgt, mit zahlreichen Fußtritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt und anschließend über eine drei Meter hohe Mauer auf das Post-Areal geworfen, um ihn zu „entsorgen“. [Polizei unterdrückt Berichte über brutalste Migrantengewalt] Der 19-Jährige erleidet mehrere Schädelbrüche, eine Gesichtsfraktur, einen Bruch beider Augenhöhlendächer, eine Perforation des Trommelfelles und eine Verletzung des rechten Sehnervs.
Täterschutz und behördliche Pannen
Seit dem Vorfall ist Andreas M. auf dem rechten Auge blind und arbeitsunfähig. Der Polizei gelang es, als Tatverdächtige vier Türken auszuforschen. Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im Jänner 2011 ein, sah „keinen Grund zur weiteren Verfolgung“. Das verdächtige türkische Brüderpaar, dessen Cousin sowie ein befreundeter Mechaniker, wurde offenbar von höherer Stelle in Schutz genommen.
Erst durch eine beeindruckende Initiative der Freiheitlichen Jugend im sozialen Netzwerk Facebook, der sich fast 10.000 Nutzer anschlossen, sowie zahlreicher parlamentarische Anfragen von FPÖ-Abgeordneten, kam das Verfahren wieder in Gang. Unzählige Pannen säumten fortan die weiteren behördlichen Ermittlungen. Etwa musste durch ein kaputtes Diktiergerät der Lokalaugenschein wiederholt werden. [1]
[1] Die Verbrecher sitzen heute auch in den Gerichten. Wundert sich da jemand, wenn die Menschen an Selbstjustiz denken, fragt unser Hausmeister.Zeugen hatten Angst vor Repressalien
Während des Prozesses wurde deutlich, dass die Zeugen massiv eingeschüchtert wurden. Obwohl vor und während des Vorfalls etliche Nachtschwärmer und mehrere Taxis vor der Diskothek standen, wollte niemand die Schlägerei gesehen haben. „Viele Zeugen haben aus Angst vor Repressalien nicht den Mut aufgebracht, sich bei der Polizei zu melden“, sagte Staatsanwalt Georg Kasinger.
Gleich vier Zeugen haben die Beschuldigten am Montag daher in ihren Aussagen entlastet. Ein weiterer, türkischstämmiger Zeuge wiederrief unerwartet seine Aussage. Sein Polizei-Protokoll, in dem der Erstangeklagte namentlich belastet wurde, sei eine „Lüge“. „Ich habe vor der Polizei gesagt, dass ich gehört habe, was passiert ist. Wie und wer es war, habe ich nicht gesagt“, erklärte der Zeuge.
Angeklagte mussten Gerichtssaal verlassen
Ein anonymer Kronzeuge, der die Beschuldigten im Alter von 33, 31 und 29 Jahren schon im Ermittlungsverfahren schwer belastet hatte, musste zum Schutz seiner Person unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen werden. Doch auch seine Schilderungen konnten die erhobenen Vorwürfe zur Gewalttat nicht ausreichend bekräftigen.
Der Zeuge habe erklärt, lediglich gesehen zu haben, dass die Beschuldigten in Richtung Postgarage liefen. In dieser Richtung hätten sich aber auch die Taxis befunden und in eines davon seien die Beschuldigten eingestiegen und weggefahren, so die Verteidiger. Es gebe zudem keine DNA- und Blutspuren auf den Kleidungsstücken, welche die Angeklagten belasten würden, und auch keine unmittelbaren Augenzeugen. Das Gericht sprach die drei Angeklagten deshalb aus Mangel an Beweisen frei.
Milde Urteile wegen Körperverletzung
Für den 31-jährigen Erstangeklagten und den 33-jährigen Zweitangeklagten gab es dennoch Schuldsprüche: wegen Körperverletzung und Nötigung. Sie sollen nämlich einen Lokalbesucher durch Faustschläge leicht verletzt und einem Türsteher mit Prügel gedroht haben, falls er die Polizei rufen würde. Der 31-Jährige erhielt drei Monate bedingt, der 33-Jährige zwei Monate bedingt. Beide nahmen die Urteile an. Schuld- und Freisprüche sind jedoch noch nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.
FPÖ und RFJ sehen Vertrauen in die Justiz erschüttert
Die Freiheitlichen reagierten schockiert auf das Urteil. „Offensichtlich macht jetzt die Angst vor den Angeklagten eine Rechtsprechung in unserem Land schon unmöglich“, kommentiert FPÖ-Landesparteiobmann Karl Schnell. „Es ist mir nicht anders erklärbar, warum Zeugen plötzlich anders ausgesagt haben oder erst gar nicht erschienen sind“, so RFJ-Landesobmann Markus Steiner.
Es sei klar, dass mit dem Freispruch das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz weiter sinken werde. Schon die Pannenserie bei den Ermittlungen werfe kein gutes Bild auf die Justiz. „Es stellt sich die Frage, ob Recht noch irgendetwas mit Gerechtigkeit zu tun hat“, so Schnell und Steiner übereinstimmend.
Unzensuriert unterstützen - Meinungsfreiheit förder: Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, dann spenden sie per Mobiltelefon 49 Cent: Einfach hier klicken (unten auf der Seite)
Quelle: Lehrling halbtot geprügelt: Freispruch für türkische Angeklagte
Hier weitere „Einzelfälle“
Mehr zum Thema Islam
Videos zum Thema Islam
Aktuelles aus Islam & Politik