Anläßlich meiner Lesungen in Erlangen und Nürnberg verfaßte der schwerst linksextremistisch angehauchte und sich den lieben langen Tag mit nix anderem als mit halluzinierten Nazis beschäftigende Timo Müller [Bild links] in ZEIT ONLINE einen verleumderischen Artikel über mich mit dem Titel "AfD und Neonazis luden zum Gespräch mit Akif Pirinçci" und rückte mich so in die Nähe von Rechtsradikalen und Nazis, indem er ausschließlich linkextremistische und halbkriminelle linke Organisationen zu Wort kommen ließ. [Neonazis laden zum Gespräch mit Akif Pirincci]
Da selbst den ZEIT-Heinis die Sache nicht geheuer war, änderten sie die Überschrift am nächsten Tag in ""AfD und Burschenschaft luden zum Gespräch mit Akif Pirinçci" um. Daraufhin postete ich am 19. Mai eine Satire auf Timo mit dem Titel "WENN DAS DER STEUERHINTERZIEHER THEO SOMMER WÜSSTE". Der Timo ist beim Austeilen und Nazi-Brüllen zwar Weltklasse, nur einstecken kann er nicht. Auch steigt jetzt auch der Geruch des Geldes des Bestsellerautors einem in die Nase. Denn heute Nachmittag bekam ich folgenden Brief von seinem Anwalt oder Anwaltskumpel, weil ich nicht so recht glauben kann, ob Tilo überhaupt so viel Kohle besitzt, um sich auf einen extrem teuer zu werden drohenden Prozeß einzulassen.
"Rechtsanwälte Hoffmann und Dr. Elberling - Eichhofstraße 14 24116 Kiel
Akif Pirinçci
Kiel, den 2. Juni 2014
Ihr Facebook-Posting vom 19.05-2014 „Wenn das der Steuerhinterzieher Theo Sommer wüsste“
Alexander Hoffmann
Rechtsanwalt
Tel: (0431) 545 97 71
Dr. Björn Elberling
Rechtsanwalt
Tel: (0431) 534 00 634
Eichhofstraße 14
24116 Kiel
Fax: (0431) 545 97 72
Gerichtsfach: Nr. 66 AG Kiel
Sehr geehrter Herr Pirinçci,
Hiermit zeige ich Ihnen an, dass Timo Müller uns mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Hintergrund unserer Beauftragung ist das o.g. Posting, das sowohl auf Ihrem Facebook-Account als auch auf der Seite zoelibat.blogspot.de veröffentlicht wurde.
Ihre mehr schlecht als recht als Satire getarnten Beleidigungen überschreiten eindeutig den Rahmen zulässiger Kommentierung und stellen eine unzulässige Schmähkritik dar.
Insbesondere Formulierungen wie „Ich fragte ihn, ob er mit seiner Nazi-Psychose schon in der Irrenanstalt gewesen sei“ und „Denn dort würden nicht nur solche Kranke wie er in Stuhlkreisen sich selbst therapieren, indem sie den lieben langen Tag über nichts anderes als über Nazis quatschten, als hätten sie Dünnschiß am Maul“ muss mein Mandant nicht hinnehmen. Sie mögen mit Ihrem Stil aus Beschimpfungen, Beleidigungen und Selbstmitleid wirtschaftlichen Erfolg haben, sobald das abwertende Urteil zur bloßen Verächtlichmachung des Gegners herabsinkt, die jeden sachlichen Bezug zu dem Standpunkt vermissen lässt, den der Kritiker vertritt und damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr ist, liegt eine Beleidigung vor, die nicht nur strafbar ist, sondern einen Unterlassungsanspruch nach sich zieht.
Namens und im Auftrage unseres Mandanten machen wir daher den diesem gegen Sie zustehenden Anspruch auf Unterlassung nach § 823 Abs. 1 BGB, §823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 186 ff. StGB, § 1004 BGB geltend. Wir fordern sie auf,
1. Den oben bezeichneten Blogeintrag zu löschen, soweit in diesem mit Formulierungen wie „Ich fragte ihn, ob er mit seiner Nazi-Psychose schon in der Irrenanstalt gewesen sei“ und „Denn dort würden nicht nur solche Kranke wie er in Stuhlkreisen sich selbst therapieren, indem sie den lieben langen Tag über nichts anderes als über Nazis quatschten, als hätten sie Dünnschiß am Maul“ mein Mandant in unzulässiger Weise in seiner Ehre gekränkt wird;
2. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, und setzen hierfür eine Frist bis Donnerstag, 5.6.2013, 16 Uhr (Eingang in unserem Büro). Es ist ausreichend, wenn die unterschriebenen Erklärungen zunächst vorab per Fax an die oben angegebene Fax-Nummer und die Originale per Post hinterher gesandt werden.
Sollten bis zum genannten Zeitpunkt die Erklärungen nicht eingegangen sein, werden wir unserem Mandanten raten, ohne weitere Anforderungen Klage zu erheben. Wenn Sie sich nicht durch die vermeintliche Anonymität ihres Facebookaccounts einer Klage entziehen wollen, teilen Sie uns darüber hinaus eine ladungsfähige Adresse mit.
Unsere Kosten werden wir Ihnen mit einem gesonderten Schreiben in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hoffmann"
Der Timo ist echt ein toller Typ. Er bezichtigt mich, ein Nazi zu sein, ist aber prompt "in unzulässiger Weise in seiner Ehre gekränkt", wenn man sich über ihn ein bißchen lustig macht. Sein Anwalt ist aber noch besser, denn Genie, der er ist, hat er sofort erkannt, worin das Geheimnis meines Erfolges liegt: "... Sie mögen mit Ihrem Stil aus Beschimpfungen, Beleidigungen und Selbstmitleid wirtschaftlichen Erfolg haben ..." Ja, Anwalt, das mag ich wohl haben, da kommt schon einiger Schotter zusammen mit der Masche. Problem: Der Anwalt kann diese Masche nicht kopieren, deshalb hat er einen anderen Trick gefunden, um an meine Kohle ranzukommen:
"Herr Akif Pirinçci verpflichtet sich hiermit gegenüber Timo Müller, es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges zu unterlassen,
Herrn Müller durch Formulierungen wie „Ich fragte ihn, ob er mit seiner Nazi-Psychose schon in der Irrenanstalt gewesen sei“und „Denn dort würden nicht nur solche Kranke wie er in Stuhlkreisen sich selbst therapieren, indem sie den lieben langen Tag über nichts anderes als über Nazis quatschten, als hätten sie Dünnschiß am Maul“ oder in anderer Weise zu beleidigen, wie in dem Blogbeitrag https://www.facebook.com/akif.pirincci/posts/708606785847212 geschehen.
Akif Pirinçci verpflichtet sich ferner, Herrn Müller die durch die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten Alexander Hoffmann und Dr. Björn Elberling, Eichhofstr. 14, 24116 Kiel, Deutschland, entstandenen Kosten aus einem Gegenstandswert von € 6.000,- zu erstatten."
Der Typ will echt für einmal Briefaufsezten 6000 Eier von mir. Nee, Anwalt, dann schnall dich mal gut an. Denn da, wo die von dir halluzinierten 6000 Euro sitzen, da ist noch viel mehr - für einen Jahre währenden Prozeß ...
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Da selbst den ZEIT-Heinis die Sache nicht geheuer war, änderten sie die Überschrift am nächsten Tag in ""AfD und Burschenschaft luden zum Gespräch mit Akif Pirinçci" um. Daraufhin postete ich am 19. Mai eine Satire auf Timo mit dem Titel "WENN DAS DER STEUERHINTERZIEHER THEO SOMMER WÜSSTE". Der Timo ist beim Austeilen und Nazi-Brüllen zwar Weltklasse, nur einstecken kann er nicht. Auch steigt jetzt auch der Geruch des Geldes des Bestsellerautors einem in die Nase. Denn heute Nachmittag bekam ich folgenden Brief von seinem Anwalt oder Anwaltskumpel, weil ich nicht so recht glauben kann, ob Tilo überhaupt so viel Kohle besitzt, um sich auf einen extrem teuer zu werden drohenden Prozeß einzulassen.
"Rechtsanwälte Hoffmann und Dr. Elberling - Eichhofstraße 14 24116 Kiel
Akif Pirinçci
Kiel, den 2. Juni 2014
Ihr Facebook-Posting vom 19.05-2014 „Wenn das der Steuerhinterzieher Theo Sommer wüsste“
Alexander Hoffmann
Rechtsanwalt
Tel: (0431) 545 97 71
Dr. Björn Elberling
Rechtsanwalt
Tel: (0431) 534 00 634
Eichhofstraße 14
24116 Kiel
Fax: (0431) 545 97 72
Gerichtsfach: Nr. 66 AG Kiel
Sehr geehrter Herr Pirinçci,
Hiermit zeige ich Ihnen an, dass Timo Müller uns mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Hintergrund unserer Beauftragung ist das o.g. Posting, das sowohl auf Ihrem Facebook-Account als auch auf der Seite zoelibat.blogspot.de veröffentlicht wurde.
Ihre mehr schlecht als recht als Satire getarnten Beleidigungen überschreiten eindeutig den Rahmen zulässiger Kommentierung und stellen eine unzulässige Schmähkritik dar.
Insbesondere Formulierungen wie „Ich fragte ihn, ob er mit seiner Nazi-Psychose schon in der Irrenanstalt gewesen sei“ und „Denn dort würden nicht nur solche Kranke wie er in Stuhlkreisen sich selbst therapieren, indem sie den lieben langen Tag über nichts anderes als über Nazis quatschten, als hätten sie Dünnschiß am Maul“ muss mein Mandant nicht hinnehmen. Sie mögen mit Ihrem Stil aus Beschimpfungen, Beleidigungen und Selbstmitleid wirtschaftlichen Erfolg haben, sobald das abwertende Urteil zur bloßen Verächtlichmachung des Gegners herabsinkt, die jeden sachlichen Bezug zu dem Standpunkt vermissen lässt, den der Kritiker vertritt und damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr ist, liegt eine Beleidigung vor, die nicht nur strafbar ist, sondern einen Unterlassungsanspruch nach sich zieht.
Namens und im Auftrage unseres Mandanten machen wir daher den diesem gegen Sie zustehenden Anspruch auf Unterlassung nach § 823 Abs. 1 BGB, §823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 186 ff. StGB, § 1004 BGB geltend. Wir fordern sie auf,
1. Den oben bezeichneten Blogeintrag zu löschen, soweit in diesem mit Formulierungen wie „Ich fragte ihn, ob er mit seiner Nazi-Psychose schon in der Irrenanstalt gewesen sei“ und „Denn dort würden nicht nur solche Kranke wie er in Stuhlkreisen sich selbst therapieren, indem sie den lieben langen Tag über nichts anderes als über Nazis quatschten, als hätten sie Dünnschiß am Maul“ mein Mandant in unzulässiger Weise in seiner Ehre gekränkt wird;
2. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, und setzen hierfür eine Frist bis Donnerstag, 5.6.2013, 16 Uhr (Eingang in unserem Büro). Es ist ausreichend, wenn die unterschriebenen Erklärungen zunächst vorab per Fax an die oben angegebene Fax-Nummer und die Originale per Post hinterher gesandt werden.
Sollten bis zum genannten Zeitpunkt die Erklärungen nicht eingegangen sein, werden wir unserem Mandanten raten, ohne weitere Anforderungen Klage zu erheben. Wenn Sie sich nicht durch die vermeintliche Anonymität ihres Facebookaccounts einer Klage entziehen wollen, teilen Sie uns darüber hinaus eine ladungsfähige Adresse mit.
Unsere Kosten werden wir Ihnen mit einem gesonderten Schreiben in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hoffmann"
Der Timo ist echt ein toller Typ. Er bezichtigt mich, ein Nazi zu sein, ist aber prompt "in unzulässiger Weise in seiner Ehre gekränkt", wenn man sich über ihn ein bißchen lustig macht. Sein Anwalt ist aber noch besser, denn Genie, der er ist, hat er sofort erkannt, worin das Geheimnis meines Erfolges liegt: "... Sie mögen mit Ihrem Stil aus Beschimpfungen, Beleidigungen und Selbstmitleid wirtschaftlichen Erfolg haben ..." Ja, Anwalt, das mag ich wohl haben, da kommt schon einiger Schotter zusammen mit der Masche. Problem: Der Anwalt kann diese Masche nicht kopieren, deshalb hat er einen anderen Trick gefunden, um an meine Kohle ranzukommen:
"Herr Akif Pirinçci verpflichtet sich hiermit gegenüber Timo Müller, es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges zu unterlassen,
Herrn Müller durch Formulierungen wie „Ich fragte ihn, ob er mit seiner Nazi-Psychose schon in der Irrenanstalt gewesen sei“und „Denn dort würden nicht nur solche Kranke wie er in Stuhlkreisen sich selbst therapieren, indem sie den lieben langen Tag über nichts anderes als über Nazis quatschten, als hätten sie Dünnschiß am Maul“ oder in anderer Weise zu beleidigen, wie in dem Blogbeitrag https://www.facebook.com/akif.pirincci/posts/708606785847212 geschehen.
Akif Pirinçci verpflichtet sich ferner, Herrn Müller die durch die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten Alexander Hoffmann und Dr. Björn Elberling, Eichhofstr. 14, 24116 Kiel, Deutschland, entstandenen Kosten aus einem Gegenstandswert von € 6.000,- zu erstatten."
Der Typ will echt für einmal Briefaufsezten 6000 Eier von mir. Nee, Anwalt, dann schnall dich mal gut an. Denn da, wo die von dir halluzinierten 6000 Euro sitzen, da ist noch viel mehr - für einen Jahre währenden Prozeß ...
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Siehe auch:
Akif Pirinçci über einen “Arschloch”-Artikel im Deutschland–von Sinnen–Radio
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