Manuela Schwesig will ein Recht der Kinder gegen das Erziehungsrecht der Eltern konstruieren.
Es lohnt also ein genauerer Blick, warum und in welchem Zusammenhang die Verankerung von Kinderrechten gefordert wird, gegen wessen Widerstand diese Rechte durchgesetzt werden sollen und wer den Kindern dazu verhelfen will. Frau Schwesig bezieht sich aktuell auf Kinder in Pflegefamilien, dort sollen sie mehr Schutz erfahren, vor den leiblichen Eltern. Jugendämter und Gerichte könnten sich dann bei ihren Entscheidungen, wo ein Kind leben soll, stärker nach dem Kindeswohl richten und nicht nach dem Vorrecht der Eltern, das im Grundgesetz verankert sei.
In einem Papier des Familienministeriums heißt es zusätzlich zu der Problematik: „Wirkt eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht mehr als Heimkehr, sondern als Trennung einer nunmehr zu den Pflegeeltern hergestellten Eltern-Kind-Bindung, dann müssen wir diese Bindung schützen.“ Übersetzt in den Alltag bedeutet dies: Man will Kinderrechte so definieren, wie das Jugendamt es für sinnvoll hält, und im Zweifel das im Grundgesetz festgeschriebene Erziehungsrecht der leiblichen Eltern einfacher umgehen können zugunsten der Pflegeeltern. Das ist starker Tobak, vor allem, wenn man weiß, dass in Deutschland die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt dramatisch zugenommen hat.
Allein bei den Kindern unter drei Jahren, die auf Verdacht aus den Familien genommen wurden, hat sich die Zahl zwischen 2000 und 2008 sogar verdoppelt. Insgesamt wurden im Jahr 2013 über 42.000 Kinder aus ihren Familien genommen.
Dazu muss man außerdem wissen, dass dies von den Jugendämtern sehr einfach und sehr schnell passieren kann, wenn das Amt meint, das Kindeswohl sei gefährdet. Da reicht ein Verdacht von Nachbarn. Den wenigsten Eltern ist vermutlich bekannt, dass seit 2008 für dieses Verfahren die Beweislast umgedreht wurde. Sollten Sie also noch an den alten Grundsatz „in dubio pro reo“ [im Zweifel für den Angeklagten] glauben, sollten Sie sich in Bezug auf Ihre Erziehungsfähigkeit davon verabschieden, denn derzeit heißt es „im Zweifel gegen die Eltern“.
Früher musste das Jugendamt nachweisen, dass Sie schlechte Eltern sind, und durfte dann erst die Kinder mit Gerichtsbeschluss aus den Familien nehmen. Heute darf das Jugendamt die Kinder erst einmal vorsorglich rausnehmen und zu Pflegeeltern geben, darf den Kontakt zu den leiblichen Eltern unterbinden, und die Eltern müssen dann beweisen, dass sie sehr wohl gute Eltern sind.
Wie das in Abwesenheit der Kinder funktionieren soll, ist nicht nur mir ein Rätsel. Im Internet explodieren die Selbsthilfeseiten von Eltern, die versuchen, ihre Kinder wieder zurückzubekommen. „Willkür“ der Jugendämter ist dabei ein gängiger Begriff. Widerstand gegen das Jugendamt wird dabei als „unkooperativ“ gewertet.
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Siehe auch:
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Allein bei den Kindern unter drei Jahren, die auf Verdacht aus den Familien genommen wurden, hat sich die Zahl zwischen 2000 und 2008 sogar verdoppelt. Insgesamt wurden im Jahr 2013 über 42.000 Kinder aus ihren Familien genommen.
Dazu muss man außerdem wissen, dass dies von den Jugendämtern sehr einfach und sehr schnell passieren kann, wenn das Amt meint, das Kindeswohl sei gefährdet. Da reicht ein Verdacht von Nachbarn. Den wenigsten Eltern ist vermutlich bekannt, dass seit 2008 für dieses Verfahren die Beweislast umgedreht wurde. Sollten Sie also noch an den alten Grundsatz „in dubio pro reo“ [im Zweifel für den Angeklagten] glauben, sollten Sie sich in Bezug auf Ihre Erziehungsfähigkeit davon verabschieden, denn derzeit heißt es „im Zweifel gegen die Eltern“.
Früher musste das Jugendamt nachweisen, dass Sie schlechte Eltern sind, und durfte dann erst die Kinder mit Gerichtsbeschluss aus den Familien nehmen. Heute darf das Jugendamt die Kinder erst einmal vorsorglich rausnehmen und zu Pflegeeltern geben, darf den Kontakt zu den leiblichen Eltern unterbinden, und die Eltern müssen dann beweisen, dass sie sehr wohl gute Eltern sind.
Wie das in Abwesenheit der Kinder funktionieren soll, ist nicht nur mir ein Rätsel. Im Internet explodieren die Selbsthilfeseiten von Eltern, die versuchen, ihre Kinder wieder zurückzubekommen. „Willkür“ der Jugendämter ist dabei ein gängiger Begriff. Widerstand gegen das Jugendamt wird dabei als „unkooperativ“ gewertet.
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